Durch die Nutzung des oben genannten Angebots akzeptiert der Nutzer die folgenden Bedingungen. Zur Nutzung des Angebots gehört beispielsweise die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer bezüglich der angebotenen Immobilie. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die immobilienbezogenen Informationen basieren auf den Angaben des Verkäufers. Wenn dem Empfänger die von uns benannte Immobilie bereits bekannt ist, muss er uns dies umgehend, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine den Vertragsabschluss ursächlich herbeiführende Tätigkeit an.
Alle Informationen einschließlich der vom Makler zur Verfügung gestellten Objektdaten sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, diese Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt ein Dritter oder andere Personen, an die die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.
Vor Abschluss des Kaufvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, beim Makler nachzufragen, ob der beabsichtigte Vertragspartner durch dessen Tätigkeit an den Makler herangeführt wurde. Dem Makler wird Vollmacht zur Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen, insbesondere Bauakten und das Grundbuch, erteilt.
Die vereinbarte Provision ist bei Vertragsabschluss zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Vermietung oder Verpachtung erfolgt, die später in einen Kaufvertrag umgewandelt wird. In diesem Fall wird die für die Vermietung oder Verpachtung gezahlte Provision angerechnet.
Eine Gebührenpflicht besteht auch bei Ersatzgeschäften, beispielsweise wenn dem Auftraggeber eine andere Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages gegeben wird, die mit der Maklertätigkeit im Zusammenhang steht.
Kommt kein Vertrag zustande, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler nachweisbare Aufwendungen (z.B. Inserate, Besichtigungen, Reisekosten) zu erstatten.
Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, es sei denn, dem Kunden entsteht ein Körper- oder Lebensverlust.
Schadensersatzansprüche gegen den Makler verjähren nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der schadensverursachenden Handlung. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
Sind Makler und Kunde eingetragene Kaufleute, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Maklers.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen.
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